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Administrative Abläufe

Ausgehend von den lokalen Gegebenheiten und den konkreten Situationen in Böblingen sollen Projekte und Handlungskonzepte entstehen, die vor Ort stattfinden beziehungsweise die Böblinger Zivilgesellschaft als Zielgruppe haben. Ziel ist es, sowohl die Vielfalt und die Demokratie in Böblingen zu fördern, als auch dem Extremismus vorzubeugen und deshalb müssen die Maßnahmen auf die aktuellen Problem- und Handlungsfelder der Stadt zugeschnitten sein. Es werden innovative Ideen gesucht, mit denen Sie in Kontakt zu uns, der „Partnerschaft für Demokratie in Böblingen“, treten. Als Unterstützung skizzieren wir Ihnen hier die administrativen Abläufe für ein Projekt bei uns.

Stellung des Antrags

Um Ihr Projekt zu unterstützen, stellt das Bundesprogramm "Demokratie leben!" vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend verschiedene Fonds zu Verfügung, aus denen Sie für Ihr Projekt die Finanzierung schöpfen können. Dort gelten bestimmte Förderrecht-Richtlinien, die es bei der Stellung des Antrags zu beachten gilt. In Ihrem Antrag müssen sowohl klare Ziele formuliert sein als auch ein Kosten- und Finanzplan erstellt werden. Ebenso muss der Förderungsschwerpunkt und die Zielgruppe festgelegt werden. Wichtig ist, dass das Projekt Bezüge zu mindestens einem der Handlungsfelder aufweist. Diese sind folgende: Demokratie fördern, Vielfalt gestalten, Extremismus vorbeugen.

Als zivilgesellschaftlicher Partner und als Koordinierungs- und Fachstelle steht Ihnen mevesta e.V. zur Seite, vor allem was die inhaltlich-fachliche Beratung und die Begleitung des Projekts angeht. Das federführende Amt, das in der kommunalen Verwaltung der Stadt Böblingen verortet ist, begleitet die Beantragung des Projekts. Es hat vor allem die rechtlichen Aspekte sowie die ordnungsgemäße Verwendung der Fördergelder im Auge und arbeitet eng mit der Koordinierung- und Fachstelle zusammen. Diese zwei Stellen sind Ihre Ansprechpersonen für Sie, für Unterstützung melden Sie sich bitte bei uns.

Für einen Antrag haben Sie zwei Möglichkeiten: Eine Finanzierung über den Aktions- und Initiativfonds oder über den Jugendfonds, der vor allem bei Projekten von und/oder für Jugendliche abgerufen werden kann. Für diesen ist der Jugendgemeinderat der Stadt Böblingen das entscheidungstragende Gremium. Allgemeine Anträge werden über den Aktions- und Initiativfonds finanziert. Damit Ihr Projekt gefördert wird, muss der Begleitausschuss Ihrer inhaltlichen und finanziellen Planung zustimmen. Der Ausschuss setzt sich aus Vertreter*innen aus der kommunalen Verwaltung, staatlichen Institutionen und der lokalen Zivilgesellschaft zusammen. Er ist damit das zentrale Gremium der "Partnerschaft für Demokratie". Die Anträge für den Jugendfonds und für den Aktionsfonds und Initiativfonds können Sie auf unserer Website herunterladen.

Umsetzung des Projekts

Nachdem der Antrag erfolgreich bewilligt wurde, erhalten Sie einen Zuwendungsbescheid, in dem rechtlich verbindlich festgehalten wird, dass die Stadt Böblingen das Projekt inhaltlich und finanziell während des Zeitraums der Realisierung bewilligt. Nur in der bewilligten Zeitspanne können Sie die Gelder ausgeben, diese erhalten Sie, wenn Sie die Mittelanforderung stellen. Dies ist ein Schreiben, mit dem Sie die zugesicherte Finanzierung in der bewilligten Zeitspanne abrufen können. Für das abgerufene Geld gilt die sechs Wochen Frist. Dies bedeutet, dass das abgerufene Geld entweder vollständig für den Projektzweck verausgabt wird oder der Restbetrag an die Stadtverwaltung zurück überwiesen wird. Es ist auch ein teilweiser Abruf möglich. Dies wird alles über die Stadtverwaltung vermittelt. Alle Ausgaben müssen in einer Belegliste nach den Vorgaben nachgewiesen werden. Während der Umsetzung unterstützt Sie natürlich weiterhin die Koordinierungs- und Fachstelle. Alle Dokumente und auch Merkblätter, in denen ausführlich die Leitlinien von "Demokratie leben!" formuliert sind, finden Sie hier auf unserer Website.

Die Öffentlichkeitsarbeit und somit auch die Veröffentlichungen von Plakaten, Flyern, Broschüren oder auch Zeitungsartikel müssen laut Vorgaben mit uns mindestens zwei Wochen im Voraus abgesprochen werden.

Abschluss des Projekts

Nachdem das Projekt durchgeführt und Sie alle Belege gesammelt haben, folgt zum Ende der Verwendungsnachweis. Dieser besteht zum einen aus dem inhaltlichen Abschlussbericht, in dem die geplanten Ziele mit den erreichten Zielen verglichen werden. Des Weiteren senden Sie uns eine Teilnehmendenliste und das Material aus der Öffentlichkeitsarbeit mit. Zum anderen gibt es einen finanziellen Teil, der sich aus der Belegliste und den Originalrechnungen zusammensetzt. Dort sind alle Einnahmen und Ausgaben verzeichnet.

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